Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Unteralimentation, Widerspruch, Individualklage, Fristen und Kosten für hessische Beamtinnen und Beamte.
Grundsätzlich aktive und versorgungsberechtigte Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen sowie Hinterbliebene, deren eigene Versorgung betroffen ist.
Ansprüche müssen in der Regel im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht werden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist daher empfehlenswert.
Nein. Im Rahmen der Mandatierung übernimmt die Kanzlei die erforderlichen Schritte – einschließlich der fristwahrenden Geltendmachung.
Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem RVG. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, prüft die Kanzlei eine mögliche Kostendeckung.
Die Verfahrensdauer hängt vom zuständigen Gericht und vom Verfahrensgang ab und kann mehrere Monate bis Jahre in Anspruch nehmen.
Nein. Eine seriöse anwaltliche Beratung schließt verbindliche Erfolgsversprechen aus. Sie erhalten eine sachliche Einschätzung Ihres Einzelfalls.
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