FAQ

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen zur Unteralimentation, zu möglichen Nachzahlungsansprüchen und deren außergerichtlicher und gerichtlicher Durchsetzung gegenüber dem Land Hessen.

Unser Angebot richtet sich an Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen sowie Versorgungsempfänger, die von einer verfassungswidrigen Unteralimentation betroffen sein können. Wir prüfen die individuelle Ausgangslage und die bisherige Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Nicht zwingend. Entscheidend ist, wann und mit welchem Inhalt die Unteralimentation gegenüber dem Land Hessen bereits geltend gemacht wurde und welche Zeiträume davon erfasst sind. Eine bereits erfolgte Geltendmachung kann auch für weitere Zeiträume von Bedeutung sein. Deshalb prüfen wir dies für jeden Mandanten individuell.

Viele Betroffene haben bereits in früheren Jahren selbst Widerspruch gegen ihre Besoldung oder Versorgung eingelegt. In zahlreichen Fällen wurde über diese Widersprüche bislang jedoch nicht durch Widerspruchsbescheid entschieden. Genau hier setzt unsere anwaltliche Vertretung an: Wir prüfen die bisherige Geltendmachung, führen das Verfahren qualifiziert anwaltlich weiter und betreiben es mit dem Ziel einer förmlichen Entscheidung. Liegt ein Widerspruchsbescheid vor, verfolgen wir die individuellen Nachzahlungsansprüche mit einer Individualklage vor dem Verwaltungsgericht weiter. Wer seinen Widerspruch bislang lediglich selbst eingelegt hat und seitdem auf eine Entscheidung wartet, sollte daher nicht einfach weiter abwarten, sondern die weitere Rechtsverfolgung anwaltlich betreiben lassen.

Wird der geltend gemachte Nachzahlungsanspruch nicht erfüllt, verfolgen wir ihn konsequent weiter. Nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens machen wir den individuellen Nachzahlungsanspruch mit einer Individualklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht geltend und vertreten unsere Mandanten im gesamten Verfahren.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, prüfen wir für Sie kostenlos den Versicherungsschutz und übernehmen die erforderliche Deckungsanfrage. Gerade bei der rechtlich komplexen Materie der Unteralimentation empfiehlt es sich, die Kommunikation mit dem Rechtsschutzversicherer von Beginn an professionell über die Kanzlei führen zu lassen. Wir erläutern dem Versicherer den konkreten Sachverhalt und beantragen die erforderliche Kostendeckung. Liegt zunächst nur eine Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit vor, kümmern wir uns bei einer erforderlichen Individualklage auch um die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf das gerichtliche Verfahren. Sie müssen sich um die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht selbst kümmern.

Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei bestehender Rechtsschutzversicherung hängt eine mögliche Selbstbeteiligung vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Die Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens lässt sich nicht verbindlich vorhersagen. Sie hängt insbesondere vom zuständigen Gericht, dem Verfahrensverlauf und der konkreten rechtlichen und tatsächlichen Ausgangslage ab.

Entscheidend ist aus unserer Sicht, alles rechtlich Erforderliche zu tun, um die eigene Position für eine mögliche spätere Nachzahlung vollständig zu wahren.

Die Entwicklung in Berlin zeigt, welche Bedeutung es haben kann, Ansprüche nicht nur geltend zu machen, sondern konsequent weiterzuverfolgen. Wer seine Rechte aktiv verfolgt und Verfahren offenhält, kann bei einer späteren verfassungsrechtlichen Korrektur in einer deutlich anderen Ausgangslage stehen als diejenigen, die ihre Ansprüche nicht entsprechend weiterverfolgt haben.

Genau deshalb endet unser Vorgehen in Hessen nicht mit einem Widerspruch. Wir prüfen die bisherige Geltendmachung, führen das Widerspruchsverfahren qualifiziert, betreiben eine förmliche Entscheidung und tragen den individuellen Nachzahlungsanspruch anschließend mit einer Individualklage vor das zuständige Verwaltungsgericht.

Damit ist die Rechtsverfolgungskette geschlossen: Unsere Mandanten haben ihren individuellen Anspruch nicht nur angemeldet, sondern ihn konsequent bis in das gerichtliche Verfahren verfolgt. Eine Nachzahlung können wir nicht versprechen – wir können aber dafür sorgen, dass die rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung des Anspruchs konsequent ausgeschöpft werden.

Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie die Kanzlei.

Ihre Nachzahlungsansprüche individuell prüfen.

Nehmen Sie Kontakt mit der Kanzlei auf oder übermitteln Sie uns die erforderlichen Unterlagen für die Prüfung Ihrer bisherigen Geltendmachung und des weiteren Vorgehens.