Widerspruch gegen die Besoldung
Der Widerspruch ist der schnellste Weg, mögliche Ansprüche auf eine amtsangemessene Besoldung dem Grunde nach zu sichern. Er wird gegenüber dem Dienstherrn erhoben und wahrt die Frist für das laufende Haushaltsjahr.
Was der Widerspruch bewirkt
- Schriftliche Geltendmachung gegenüber dem Dienstherrn
- Sichert mögliche Ansprüche dem Grunde nach für das laufende Jahr
- Keine eigene gerichtliche Entscheidung im Einzelfall
- Geringer Aufwand, in der Regel ohne Kostenrisiko
Warum die Jahresfrist entscheidend ist
Ansprüche aus verfassungswidriger Unteralimentation müssen grundsätzlich im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht werden. Wird die Frist versäumt, gehen rückwirkende Ansprüche für das jeweilige Jahr verloren. Ein rechtzeitig eingelegter Widerspruch sichert diese Ansprüche für das jeweilige Jahr dem Grunde nach.
Auf Grundlage des Widerspruchs kann später – falls sinnvoll und gewünscht – eine Individualklage folgen, mit der Ihre Besoldung gerichtlich überprüft wird.
In vier Schritten zum fristwahrenden Widerspruch.
- 01
Erstkontakt
Sie nehmen Kontakt auf – telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder über das Formular.
- 02
Unterlagen
Sie laden die Vollmacht und den Erfassungsbogen herunter und senden beides ausgefüllt an die Kanzlei zurück.
- 03
Prüfung
Anwaltliche Sichtung Ihrer Besoldungssituation und – falls vorhanden – Einholung einer Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung.
- 04
Geltendmachung
Fristwahrende Geltendmachung möglicher Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn.
Hinweis: Die Darstellung ersetzt keine Einzelfallberatung. Ob ein Widerspruch oder eine Klage im konkreten Fall der richtige Weg ist, sollte stets anwaltlich geprüft werden.
Ihre Situation individuell prüfen lassen.
Kontaktieren Sie die Kanzlei unverbindlich – telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp.