Unteralimentierung in Hessen
Das Alimentationsprinzip verpflichtet das Land Hessen, seinen Beamtinnen und Beamten eine amtsangemessene Alimentation zu gewähren. Unterschreitet die gewährte Besoldung die verfassungsrechtlichen Anforderungen, kann eine verfassungswidrige Unteralimentation vorliegen.
Wenn die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig ist.
Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf amtsangemessene Alimentation. Unterschreitet die gewährte Besoldung die verfassungsrechtlichen Vorgaben, liegt eine Unteralimentation vor.
Für hessische Landesbeamtinnen und Landesbeamte sowie Versorgungsempfänger können daraus erhebliche Nachzahlungsansprüche entstehen. Entscheidend ist deshalb nicht nur die verfassungsrechtliche Bewertung, sondern die individuelle Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche.
Verfassungsrechtlicher Anspruch
Art. 33 Abs. 5 GG verpflichtet den Dienstherrn zu einer amtsangemessenen Alimentation. Die Besoldung muss den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Anforderungen entsprechen.
Klare Vorgaben des BVerfG
Das Bundesverfassungsgericht hat verbindliche Maßstäbe zur Prüfung der Amtsangemessenheit entwickelt. Werden diese unterschritten, kann die gewährte Besoldung verfassungswidrig sein.
Es geht um Ihre Nachzahlung
Eine verfassungswidrig zu niedrige Alimentation kann zu erheblichen Nachzahlungsansprüchen führen. Diese Ansprüche betrachten wir individuell für den jeweiligen Beamten oder Versorgungsempfänger.
Ansprüche individuell durchsetzen
Wir beschränken uns nicht auf die allgemeine Rechtslage. Wir machen individuelle Nachzahlungsansprüche geltend und verfolgen sie gegenüber dem Land Hessen konsequent weiter – bis zur Individualklage vor dem Verwaltungsgericht.
Warum eine Prüfung jetzt sinnvoll ist.
Entscheidend ist nicht nur, ob die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig war. Ebenso wichtig ist, wann die Unteralimentation gegenüber dem Land Hessen bereits geltend gemacht wurde, welche Zeiträume davon erfasst sind und welche Nachzahlungsansprüche heute weiterverfolgt werden können.
Geltendmachung prüfen
Entscheidend ist, wann und mit welchem Inhalt die Unteralimentation gegenüber dem Land Hessen bereits beanstandet wurde und welche Zeiträume davon erfasst sind. Genau das prüfen wir individuell.
Nachzahlungsansprüche prüfen
Wir prüfen, welche Ansprüche sich aus der verfassungswidrigen Unteralimentation ergeben können und welche Zeiträume aufgrund der bisherigen Geltendmachung individuell weiterverfolgt werden können.
Rechtsschutz einbeziehen
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, prüfen wir den Versicherungsschutz und beantragen kostenlos die erforderliche Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit und anschließend deren Erweiterung auf die Individualklage vor dem Verwaltungsgericht.
Ihre Situation individuell prüfen lassen.
Kontaktieren Sie die Kanzlei – telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp.