Kosten
Transparente Kosten. Rechtsschutz prüfen.
Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In vielen Fällen übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten für Widerspruch und Klage im Verwaltungsrecht.
Grundlagen
Vergütung nach RVG und Rechtsschutz.
Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In vielen Fällen übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten für Widerspruch und Klage im Verwaltungsrecht. Die Kanzlei prüft auf Wunsch, ob eine Deckungszusage in Betracht kommt.
Wichtige Hinweise
- Anwaltsvergütung
- Nach RVG, transparent und nachvollziehbar.
- Rechtsschutz
- Häufig über bestehende Versicherung gedeckt.
- Selbstbeteiligung
- Abhängig vom individuellen Versicherungstarif.
- Erstanfrage
- Eine erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich.
Weiterführend: Details zu Wirkung und Ablauf finden Sie unter Widerspruch und Individualklage.
Ihre Situation individuell prüfen lassen.
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