Kosten

Transparente Kosten. Rechtsschutz prüfen.

Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In vielen Fällen übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten für Widerspruch und Klage im Verwaltungsrecht.

Grundlagen

Vergütung nach RVG und Rechtsschutz.

Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In vielen Fällen übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten für Widerspruch und Klage im Verwaltungsrecht. Die Kanzlei prüft auf Wunsch, ob eine Deckungszusage in Betracht kommt.

Wichtige Hinweise

Anwaltsvergütung
Nach RVG, transparent und nachvollziehbar.
Rechtsschutz
Häufig über bestehende Versicherung gedeckt.
Selbstbeteiligung
Abhängig vom individuellen Versicherungstarif.
Erstanfrage
Eine erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

Weiterführend: Details zu Wirkung und Ablauf finden Sie unter Widerspruch und Individualklage.

Ihre Situation individuell prüfen lassen.

Kontaktieren Sie die Kanzlei unverbindlich – telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp.