Kosten

Transparente Kosten. Rechtsschutz nutzen.

Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir für unsere Mandanten kostenlos die Prüfung des Versicherungsschutzes und die gesamte erforderliche Deckungsanfrage.

Gerade bei der rechtlich komplexen Materie der Unteralimentation ist die richtige Darstellung des Versicherungsfalls gegenüber dem Rechtsschutzversicherer von besonderer Bedeutung. Wir übernehmen deshalb die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung und beantragen zunächst die Kostendeckung für die außergerichtliche Tätigkeit sowie anschließend die Erweiterung der Deckungszusage für die Individualklage vor dem Verwaltungsgericht.

Unsere Mandanten müssen sich damit nicht selbst mit den rechtlichen und versicherungsrechtlichen Besonderheiten der Deckungsanfrage auseinandersetzen.

Kosten & Rechtsschutz

Vergütung nach RVG.
Deckung durch Rechtsschutz.

Unsere Tätigkeit wird nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir für unsere Mandanten die erforderliche Deckungsanfrage.

Erfasst die Deckungszusage zunächst nur die außergerichtliche Tätigkeit, beantragen wir bei einer notwendigen Individualklage auch die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf das gerichtliche Verfahren.

Wichtige Hinweise

Anwaltsvergütung
Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren des RVG.
Rechtsschutz
Prüfung und Deckungsanfrage übernehmen wir kostenlos für Sie.
Selbstbeteiligung
Abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.
Individualklage
Die gerichtliche Deckungszusage beantragen wir ebenfalls für Sie.

Weiterführend: Details zu Wirkung und Ablauf finden Sie unter Widerspruch und Individualklage.

Nachzahlungsansprüche prüfen und Rechtsschutz nutzen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir klären das weitere Vorgehen und beziehen eine bestehende Rechtsschutzversicherung von Beginn an in die Rechtsverfolgung ein.